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Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV
Ich helfe Ihnen vorhandene Gestaltungsspielräume
auf dem Gebiet Arbeitssicherheit optimal zu nutzen.
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Sie benötigen eine Beratung oder Unterstützung zum Thema Arbeitssicherheit in ihrem Unternehmen?
Sie brauchen ein Update oder eine Beurteilung zu ihrem momentanen Arbeitssicherheitszustand?
Sie haben zahlreiche Aufgaben aus der Arbeitssicherheit die sie allein nicht mehr bewältigen wollen?
Sie sollten sich nun mit mir in Verbindung setzen!
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Gesetzliche Anforderungen an Arbeitgeber
Ein kleiner Einblick über die Vorgaben
Gesetze
- § 15 SGB VII, Unfallverhütungsvorschriften
- § 3 ArbSchG, Grundpflichten des Arbeitgebers
- § 5 ArbSchG, Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
- § 6 ArbSchG, Dokumentation
- § 10 ArbSchG, Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
- § 12 ArbSchG, Unterweisung
- § 13 ArbSchG, Verantwortliche Personen
- § 18 ArbSchG, Verordnungsermächtigungen
- § 21 ArbSchG, Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung
- § 22 ArbSchG, Befugnisse der zuständigen Behörden
- § 25 ArbSchG, Bußgeldvorschriften
- § 26 ArbSchG, Strafvorschriften
- usw.
Verordnungen
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
(LärmVibrationsArbSchV) - Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- usw.
Sifa
- § 1 ASiG, Grundsatz
- § 5 ASiG, Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
- § 6 ASiG, Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- DGUV Vorschrift 2, Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- usw.
Meine Leistungen in Kurzform
Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2)
Einsatzgebiet: Mannheim, Viernheim, Weinheim und deren Umkreis
Betreuung
Die Betreuung umfasst folgende Punkte:
- Stellung von externer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
- Organisation von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
- Messungen (Klima, Beleuchtung, Lärm)
- Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
- Organisation und Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen
Beratung
- Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen:
– nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
– nach der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
– nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
– nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) - Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung
- Erstellung von Gefährdungsanalysen oder Gefährdungsbeurteilungen
- Betriebsbegehungen
- Vorbereitung und Durchführung der Mitarbeiterunterweisungen
- Brandschutz
- Gefahrstoffberatung
- Gefahrgutberatung
- Prüfung von Betriebsmittel und Anlagen
- Hilfe bei der Planung von Betriebsstätten
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Erstellen von Flucht- und Rettungspläne
- Beratung zur Ergonomie am Arbeitsplatz
- Gefahrenkennzeichnungen
- Lärm- und Beleuchtungsmessung
Ich berate Sie gern bei diesen Themen aber auch zu allen anderen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Gefährdungsanalysen
Im Arbeitsschutzgesetz (ArbschgG) sind in den § 5 und § 6 die Unternehmerpflichten hinsichtlich der Dokumentation und Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Betrieb festgelegt. Dies beinhaltet die Gefährdungs- und Risikobeurteilung inklusive Dokumentation. Die Umsetzung dieser Forderung verlangt entsprechende Erfahrung im Arbeitsschutz. Hierbei kann ich Ihnen mein Fachwissen anbieten und Ihren Betrieb unterstützen z.B. mit:
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Beleuchtungsmessung
- Gefährdungsanalysen für:
– das gesamte Unternehmen
– verschiedene Arbeitsbereiche
– einzelne Arbeitsplätze
– Bildschirmarbeitsplatzanalysen - Gestaltung von Arbeitsplätzen nach ergonomischen Gesichtspunkten
- Planung von Betriebseinrichtungen
- Schallpegelmessung (Lärmmessung)
David Bierau
Steinstraße 23 B
68519 Viernheim
Tel.: 06204 980 570
info@as-vhm.de
www.Arbeitssicherheit-Viernheim.de
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